Das Bundeskabinett hat heute eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs für die Energiepreisbremsen verabschiedet, der sich auf die Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetze bezieht. Der Entwurf beinhaltet klare Regelungen und
schließt kleinere Lücken in den bestehenden Gesetzen, um einen effektiven Vollzug der Energiepreisbremsen sicherzustellen. Die Änderungen sind hauptsächlich redaktioneller und technischer Natur und basieren auf ersten Erfahrungen sowie Rückfragen und Anmerkungen von Interessenverbänden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern. Die Überarbeitung basiert auch auf Gesprächen, die das BMWK mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat.
Eine wichtige Änderung betrifft den einheitlichen Referenzpreis von 40 ct/kWh für elektrisch betriebene Heizungen, wie Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Dies führt zu einer Ungerechtigkeit bei Privathaushalten, da sie durch die Preisbremse oft nicht oder nur minimal entlastet werden, obwohl Heizstrom normalerweise zu niedrigeren Preisen erhältlich ist als Haushaltsstrom. Trotzdem sind auch hier die Preise gestiegen. Deshalb wird der Referenzpreis für Heizstrom und Nachtstromtarife für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.
Die Anpassungsnovelle klärt auch das Boni- und Dividendenverbot für Unternehmen, die Entlastungen nach den Preisbremsen erhalten. Es wird klarer definiert, dass bei einem Verstoß zu viel gezahlte Entlastungen zurückgefordert werden können und Boni- und Dividendenzahlungen zurückzuzahlen sind. Das Verbot bezieht sich nur auf Boni im Jahr 2023 und Unternehmen, die eine Entlastung von mehr als 50 Millionen Euro erhalten, dürfen keine Boni oder Dividenden im Jahr 2023 erhalten.
Zusätzlich gibt es Anpassungen für Schienenbahnen, um spezifische Konditionen zu schaffen, die auf Basis der speziellen Eisenbahnbeihilfeleitlinien mit separater Genehmigung der Europäischen Kommission möglich sind. Die Konditionen sehen eine Entlastungsgrenze von 90% vor und die Möglichkeit, das Entlastungskontingent über die Prognose des Stromverbrauchs für 2023 zu bestimmen.
Zur Erinnerung ! So soll die Strompreisbremse funktionieren
Die Strompreisbremse ist eine Regelung in Deutschland, die dazu dient, die Kosten für Stromkunden zu senken. Die Regelung sieht vor, dass der Anstieg der Strompreise begrenzt wird. Die Bundesregierung hat diese Regelung im Jahr 2013 eingeführt, um den Anstieg der Strompreise zu verlangsamen und damit Verbraucher und Unternehmen zu entlasten.
Die Strompreisbremse sieht vor, dass Unternehmen, die Strom produzieren, einen festen Preis für den Strom erhalten. Dadurch soll verhindert werden, dass die Preise für Strom aufgrund von Energiepreissteigerungen stark ansteigen. Die Strompreisbremse gilt jedoch nur für Unternehmen, die eine Strommenge von mehr als 10.000 Megawattstunden pro Jahr produzieren.
Zusätzlich sieht die Strompreisbremse eine Begrenzung der Netzentgelte vor. Netzentgelte sind die Kosten, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Die Begrenzung soll dazu beitragen, dass die Kosten für die Netznutzung nicht zu stark ansteigen.
Des Weiteren ist auch eine Begrenzung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Teil der Strompreisbremse. Die EEG-Umlage dient dazu, den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren und wird von Stromkunden gezahlt. Die Begrenzung soll dazu beitragen, dass die Kosten für die Energiewende nicht zu stark auf die Verbraucher abgewälzt werden.
Insgesamt soll die Strompreisbremse dazu beitragen, die Kosten für Stromkunden zu senken und den Anstieg der Strompreise zu begrenzen. Die Regelung gilt bis zum Jahr 2023 und wird voraussichtlich im Zuge der Energiewende und des Klimaschutzes weiterentwickelt werden.